Grundsteuerreform

Alle Infos auf einen Blick

Sehr geehrte Eigentümer*innen,

vielen Dank, dass Sie sich für unseren zusätzlichen Service im Zusammenhang mit der Grundsteuer Reform interessieren.

Über diese Seite nehmen wir gerne Ihren Auftrag für diesen zusätzlichen Service entgegen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Frist zur Abgabe der Grundsteuer B Erklärungen am 31.01.2023 abläuft. Wir bemühen uns zwar, Ihre Erklärung trotz der fortgeschrittenen Zeit noch fristgerecht zu erledigen, können dies aber nicht mehr sicherstellen. Eine Haftung für etwaige Verspätungszuschläge oder Bußgelder übernehmen wir daher nur dann, wenn uns an deren Verhängung ein mindestens grob fahrlässiges Verschulden trifft. Derzeit ist allerdings mit Bußgeldern noch nicht zu rechnen (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/grundsteuer-verspaetung-101.html, Zugriff am 22.01.23 18:43 Uhr); gleichwohl gilt dieser Haftungsausschluss.

Wir können Ihnen entweder nur die für Ihre Erklärung notwendigen Daten über Ihre Wohnungen zusammenstellen und Sie übermitteln, und zwar:

  • Gemarkung und Flurstück
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Wohnfläche
  • Grundstücksart
  • Gebäudeart
  • Baujahr
 

Alternativ können wir zusätzlich die Steuererklärung unmittelbar für Sie abgeben.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei jeweils um einen zusätzlichen Service handelt, der nicht vom Verwaltervertrag abgedeckt ist und der daher kostenpflichtig ist.

Wenn Sie uns also beauftragen, die für die Grundsteuer B Erklärung notwendigen Informationen für Sie zusammen zu stellen und Ihnen zu übermitteln, verpflichten Sie sich damit zugleich auch, unsere Dienstleistung gesondert und direkt an uns zu bezahlen.

Die Kosten belaufen sich auf:

1. Zusammenstellen und Übermitteln der notwendigen Informationen: 160,00 € brutto für die erste Wohnung, 140,00 € brutto für jede weitere Wohnung.

Wenn Sie wünschen zusätzlich:

2. Aufbereitung der Daten für die Finanzverwaltung, Übermitteln der Daten an die Finanzverwaltung über Elster mit der individuellen Steuernummer des Grundstücks:  130,00 € brutto pro Wohnung.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Prüfung der erstellten Bescheide leider nicht übernehmen können. Kontaktieren Sie dafür Ihre*n Steuerberater*in.

Die Vergütung wird fällig nach Übermittlung der notwendigen Informationen an Sie per E-Mail bzw. der Steuererklärung via Elster, sowie der Übersendung einer entsprechenden Rechnung an Sie.

Mit unserer Beauftragung ermächtigen Sie uns zugleich, das uns zustehende Honorar gem. Ihnen übersandter Rechnung zwei Wochen nach Rechnungsversand im Wege des Lastschriftverfahrens von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Hierfür nehmen wir standardisiert Ihr Konto, von dem wir auch das Wohngeld abbuchen; wenn Sie ein anderes Bankkonto wünschen, teilen Sie uns das bitte nachstehend mit.

Wenn Sie uns für Wohnungen in mehreren Eigentümergemeinschaften beauftragen möchten, dann erteilen Sie uns bitte mehrere separate Aufträge durch erneutes Aufrufen dieser Website. Wenn Sie uns für mehrere Wohnungen in derselben Eigentümergemeinschaft beauftragen möchten, dann haken Sie das bitte weiter unten an.